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Samstag, 04. September 2010
 
 


Postagenturnehmer-Forum
04. September 2010, 09:03:49 *
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Autor Thema: Schäden durch die Deutsche Post  (Gelesen 1666 mal)
abc
Gast
« am: 07. Dezember 2009, 05:19:06 »
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Hallo allerseits,

Die Deutsche Post zieht zum 01.01.2010 bei uns aus.
Über 5 Jahre habe die eigenen Postmitarbeiter die Paketwagen durch unsere Türen gefahren und das mit wenig Rücksicht auf fremdes Eigentum. Das heißt, es wurden immer wieder die Türen und Türrahmen angefahren (sind aus Holz). Die Beschädigungen sind erheblich, bis hin zu ganzen Rahmen Abbrüchen.
Nun habe ich der DP natürlich einen Kostenvoranschlag mit Einschreiben Rückschein zukommen lassen, Resonanz null.
Mir kommt es so vor, dass die das einfach aussitzen und ich soll halt mal klagen.
Wie würdet ihr vorgehen?
Die müssen doch auch eine Haftpflichtversicherung haben oder…
Wenn die noch ihre Einrichtungsgegenständen (Außenleuchte, Rahmen außen und innen, Tresorbefestigung, Briefmarkenautomat usw.) abmontieren beleiben ja auch Beschädigungen zurück.
Diese habe ich noch nicht mal berücksichtigt.
Bitte um euere Meinung.

Gruß an alle
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xxx
Gast
« Antworten #1 am: 07. Dezember 2009, 23:17:16 »
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In welchem Zusammenhang stehen Sie denn zur DP? Sind/waren Sie Vermieter einer von der DP eigenbetriebenen Filiale? oder hatten Sie selber eine Postagentur? Was heißt die DP zieht bei Ihnen aus? Vielleicht könnten Sie es näher erläuern.
Gruß
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abc
Gast
« Antworten #2 am: 08. Dezember 2009, 02:35:52 »
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Hallo,
ich bin Agenturnehmer und habe die Agentur im eigenen Haus zusätzlich zum so genannten Kerngeschäft bis zum 31.12.2009.

Die Fahrer der DP haben mein Eigentum (Türen und Türrahmen) mit dem Transportbehälter (zwei Stück) für die Pakete immer wieder gerammt. Die Schäden sind erheblich, nicht nur kleine Kratzer.

Bei uns fahren noch keine Privatunternehmer die Pakete, also original Postangestellte Fahrer. Darum habe ich auch die Forderungen direkt an die DP gestellt, die verstecken sich aber in ihren Löchern.
Seit ca. einem halben sehe ich bei uns auch keinen Gebietsleiter mehr, neue EU-Marken wurden uns trotzdem am Samstag zugesandt die erst im neuen Jahr benötigt werden, habe Annahme verweigert.

Gruss an alle
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xxx
Gast
« Antworten #3 am: 08. Dezember 2009, 21:22:12 »
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Das ist natürlich schon ärgerlich mit der Beschädigung. Ich würde ebenso Schadensersatz von der DP verlangen, denn schließlich wurde ihr Eigentum durch die Fahrer der DP beschädigt. Es dauert aber immer lange bis man eine Antwort von der DP erhält. Warum fragen Sie denn nicht einfach mal bei Ihrem Vorort-Betreuer nach oder rufen bei der Gebietsleitung an und lassen sich diesbezüglich beraten. Oder ist das Verhältnis nicht so gut? Ich wende mich grundsätzlich immer zuerst an meinen Betreuer wenn es Probleme gibt oder direkt an die GL. Diese leiten die Anliegen an die richtigen Stellen weiter und geben mir auch immer die richtige Auskunft.
LG xxx
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MRXY
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« Antworten #4 am: 09. Dezember 2009, 17:39:52 »
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Jetzt reklammieren ist zu spät. Das hätte man sofort machen müssen und zwar bei der Stelle die für die Fahrer zuständig ist. Oft sind das eh Supp (en) unternehmer die nix drauf haben. Die Post macht da sicherlich gar nix. Da hilft nur, anhaken forh sein das die Post draussen ist und wieder zur Ruhe und dem eigentlichen Kerngeschäft kommen. 
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abc
Gast
« Antworten #5 am: 11. Dezember 2009, 05:44:14 »
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Nein, sind keine Subunternehmer, original DP Angestellte.
Zum Reklamieren, da kann ich jeden 2ten Tag Mitteilung machen, so häufig rammen die meine Türrahmen.
Wenn ich jetzt in Miete wäre, würde ich dem Vermieter den Schaden auch ersetzen müssen, die DP nicht?

Gruß an Alle
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MRXY
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« Antworten #6 am: 11. Dezember 2009, 17:37:20 »
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na dann gibst nur eins, bei der schliessung der agentur die kosten vorlegen und wenn nicht gezahlt wird einfach die sachen nicht rausgeben. frag mal einen guten anwalt. aber tortz allem, 2010 wirds dir besser gehen.
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ABC
Gast
« Antworten #7 am: 07. Januar 2010, 07:37:40 »
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So, jetzt ist die Post bei uns raus
Natürlich bekommen wir jetzt erst ein Schreiben der DP wegen der Schäden.
darin heißt es:
Wie haben Ihre Forderungen unter Beteiligung der für die Entsorgungsfahrten zuständigen Niederlassung Brief geprüft. Leider ist es uns nicht möglich, den von Ihnen in Ihrem Kostenvoranschlag aufgeführten Betrag von xxxx,- €  zu übernehmen. Auch für den Fall, dass die Beschädigung wie von Ihnen geschildert über das übliche Maß der Betrieblichen Abnutzung hinaus gehen sollten, wäre ein Schadenersatz nur dann denkbar, wenn Sie den konkreten Termin der Beschädigung und einen konkreten Schadensverursacher benennen können.

Also, nur denkbar, was ist das schon wieder?

Jetzt ist es so, weis einer von euch die Namen der Postangestellten, ich nicht. Aber … ich habe diese Herrschaften sauber auf Videoaufnahmen mit Datum (diese Anlage habe ich vor Jahren selber auf meine Kost installiert), ob die damit  zufrieden sind?
Übrigens, die Grundreparaturkosten habe ich als Differenz aus der Kasse einbehalten, dieser Betrag wird allerdings leider nicht ausreichen.
Ich bin am überlegen, die DP anzuzeigen, da ihre Mitarbeiter in Ausübung ihres Auftrages für ihren Arbeitgebers keine Meldung gemacht haben das sie Sachbeschädigung begangen haben, das in Führung eines LKWs, wird wohl nicht ein Kavaliersdelikt sein.


Nun nachdem, jetzt wo unsere Agentur alles abgebaut ist (fast alles), sind die Stahlbolzen noch immer im Boden, innen wo der Tresor stand, auch außen wo der Briefkasten und Briefmarkenautomat stand. Die Bohrungen für die Öffnungszeiten der DP und Leuchtreklame. genauso ist der Boden wo der Tresor stand, stark beschädigt von der Demontage /Rausrückerei. Der Weg den die Paketwagen jeden Tag genommen haben ist auch voll über die Jahre abgeschabt, da diese offensichtlich falsch herum um die Ecken geschoben wurden (die Paketwagen sind ja nur an einer Seite lenkbar).
Genauso sind die Durchbrüche für die Außenbeleuchtung und den Markenautomat voll ausgebrochen (vielleicht weis hier einer wie das ausschaut wenn man durch Wände bohrt und den Durchbruch sieht).

P.S.:
Ich bin wirklich nicht fitt in der Rechschreibung und mache auch viele Flüchtigkeitsfehler.
Allerdings ist die Anrede in dem Schreiben der PB (in der neuen Rechtschreibreform wird diese klein geschrieben z.B. Ihre, Ihnen, Ihrem, ) noch groß geschrieben.
Entweder die wollen wie üblich nicht dazu lernen… (müssten doch die Leutchen, die im Namen eines so großen Konzerns schreiben wissen, wie diese geschrieben wird), wenn diese Anrede in der heutigen Zeit groß geschrieben wird, zeugt das von einer Überheblichkeit.

Gruß an All
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MRXY
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« Antworten #8 am: 07. Januar 2010, 14:53:18 »
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du kannst ja das geld mal einbehalten, dann wirst du aber nicht glücklich. erstens können bzw. werden sie dir dies bei deiner letzten vergütungsabrechnung einfach abziehen oder sie greifen auf die bankbürgschaft zurück. die sitzen im sicheren boot.
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ABC
Gast
« Antworten #9 am: 08. Januar 2010, 02:09:43 »
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[quote author=MRXY link=topic=1737.msg2053#msg2053 date=1262872398]
du kannst ja das geld mal einbehalten, dann wirst du aber nicht glücklich. erstens können bzw. werden sie dir dies bei deiner letzten vergütungsabrechnung einfach abziehen oder sie greifen auf die bankbürgschaft zurück. die sitzen im sicheren boot.
[/quote]

So einfach geht das nicht,
1. habe ich keine Bankbürgschaft geben müssen,
2. habe ich die letzte Vergütung auch einbehalten,
die müssen schon klagen.
Dass, das zum streiten wird ist mir schon klar, ob ein Richter zulässt, das die DP fremdes Eigentum beschädigt und dafür nicht aufkommen soll, steht noch auf einem anderen Blatt.

Gruß an Alle
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MRXY
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« Antworten #10 am: 08. Januar 2010, 15:03:58 »
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na dann viel erfolg und hoffentlich einen einsichtigen richter oder richterin. Augen rollen
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vögelchen
Gast
« Antworten #11 am: 19. Januar 2010, 12:14:52 »
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Dies ist natürlich alles extrem ärgerlich, aus Ihrer Sicht. Aber am Boden bleiben und den Ball flach halten, schont die Nerven aller.
1. Sie sollten sich nicht an der Rechtschreibung der Post aufhalten, der Punkt, den Sie anmahnen ist mit der 2. Novellen der Rechtschreibreform zurück genommen worden. In der Schule wird also wieder gelehrt, dass man die Anreden GROSS schreibt!
2. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Ihnen sagen, sobald Sie mit solchen Dingen zur DP kommen, brauchen Sie einen langen Atem und bei nicht abgezeichneten Forderungen (vom Gebietsbetreuer) möglichst auch einen Rechtsanwalt!
3. Die DP wird Recht bekommen. Lt. dt. Versicherungsrecht sind Schäden unmittelbar nach bekanntwerden der Versicherung des Verursachers zu melden. Sie könnten es maximal noch über das Vermieterrecht versuchen! Aber auch da ist ohne Anwalt nichts zu holen. Da Sie aber offensichtlich im PAG-Verband sind, sind das ja Ihre Ansprechpartner und Helfer in der Not! Dafür haben Sie ja auch Beitrag bezahlt! Kopf hoch!
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