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Samstag, 04. September 2010
 
 


Postagenturnehmer-Forum
04. September 2010, 08:08:55 *
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Autor Thema: Postident-Verfahren  (Gelesen 727 mal)
Nuri
Gast
« am: 29. November 2009, 16:29:38 »
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Hallo liebe kollegen,
mich würde mal eure Meinung interessieren wegen Postidentverfahren (ausl. PA). Darf man das hier überhaupt reinschreiben oder gehört das auch zum Postgeheimnis?  Schockiert
LG nuri
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Herbert Millmann
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Beiträge: 162


« Antworten #1 am: 04. Dezember 2009, 00:25:58 »
ZitierenZitat

Hallo nuri,
was stört Dich oder welche Probleme hast Du beim PostIdent mit "ausl.PA" ? Bitte erläutere doch mal !
Natürlich kann man hier über das Verfahren und eventuelle Probleme, die dieser Vorgang mit sich bringt oder auch z.B. über die dafür bezahlte Vergütung diskutieren.
Dabei dürfen dann aber selbstverständlich KEINE spezifischen Fälle mit Kundendaten veröffentlicht werden !!!
Wenn Du Dir nicht sicher bist, was das Postgeheimnis beinhaltet, so lasse es Dir doch von Deinem zuständigen Betreuer noch mal haarklein erläutern...
Gruß Herbert Millmann
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2009, 00:31:04 von Herbert Millmann » Gespeichert

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nuri
Gast
« Antworten #2 am: 04. Dezember 2009, 13:37:12 »
ZitierenZitat

es ging darum ich hatte einen Kunden mit einem griechischen Ausweis. Dieser war nur in griechischre Sprache ausgestellt. Ich bat den Kunden mit seinem Reisepaß zu kommen da ich ihn mit diesem Ausweis nicht identifizieren kann. Ich habe schließlich nichts verstanden und der Kunde kann mir viel erzählen. Der Kunde sagte er hätte keinen Reisepaß nur diesen Ausweis. Ich habe die Ident. trotzdem abgelehnt. Die ganze Sach kam mir etwas mulmig vor. Wie hättet ihr euch in dieser Situation verhalten? Vielleicht war es aber nur ein Testkunde wer weiß.
LG nuri
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Herbert Millmann
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Beiträge: 162


« Antworten #3 am: 04. Dezember 2009, 14:32:40 »
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Hallo nuri,
die Ablehnung der Identifizierung war absolut korrekt !!
Es muss zur Durchführung ganz einfach ein für den Agenturpartner lesbares Dokument (Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung o.ä.) vorliegen, ansonsten würde ich immer eine Identifizierung ablehnen (Geldwäschegesetz!).
Beim nächsten work-shop solltest Du dieses Problem auch mal zur Sprache bringen und eine klare (schriftliche!) Anweisung für solche Extremfälle einfordern!
Testkunde? Möglich wäre es, obwohl diesbezüglich noch keine weiteren Erkenntnisse vorliegen.
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