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Dienstag, 09. Februar 2010
 
 


Postagenturnehmer-Forum
09. Februar 2010, 02:54:33 *
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Autor Thema: nur Verbrecher  (Gelesen 4513 mal)
CharlotteGouase
Gast
« am: 31. Mai 2007, 11:42:57 »
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Wie viele andere ,haben mein Vorgänger und ich ,nach Aufgabe der Postagentur,enorme probleme mit kumulierten Differenzbeträgen!trotz Widerspruch und Redlichkeit unsererseits,beharrt die Post auf ihren Forderungen,mahnt und droht,macht sollzinsen geltend und rücklastgebühren!Vergütungen von zwei Monaten wurden nicht gezahlt.. Nun werden wir wohl zum Anwalt müssen,mit wenig Hoffnung,die Post sitzt wohl am längeren Hebel!Bevor ich aber einen cent zahle,gehe ich lieber in den Knast!Maloche uns schikanierereien für einen Hungerlohn! Wann bemerken die Gerichte,daß die Post Ag für ihre Agenturen nur noch Verbrecher findet!
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uschi9Austritt
Newbie
*
Beiträge: 1


« Antworten #1 am: 01. Juni 2007, 15:41:44 »
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Ich rate dringend davon ab, die Inventurdifferenz an die Post nicht zu bezahlen. Wenn Sie sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen, zahlen Sie doppelt. Vor Gericht bekommen Sie nie Recht, denn Sie tragen die Beweislast. Es hat bis jetzt noch nie eine Postagentur gegen den gelben Riesen einen Prozess gewonnen. Schuld an den Inventurdifferenzen sind immer die Post- agenturen. Letztes Jahr, kurz vor Ende der Verjährungsfrist bekam ich die Klage des Landgerichts, zusammen mit ca. 60 Gerichtsurteilen die der Anwalt der Post zusammenge- tragen hat. Nach Studium dieses sehr umfangreichen Werkes, die Fälle waren alle ziemlich ähnlich, kam ich zum Schluß, den von der Post geforderten Betrag, einschl. Verzugszinsen, Rücklastkosten, Rechtsanwalts- kosten der Post, anteilige Gerichtsgebühren, an die Post zu bezahlen. Ich weiß genau, dass ich an den Inventurdifferenzen nicht schuld bin. Aber leider interessiert das keinen Menschen. Uschi
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Herbert Millmann
Hero Member
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Beiträge: 150


« Antworten #2 am: 02. Juni 2007, 19:21:16 »
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Es ist unter bestimmten Vorraussetzungen sicherlich richtig, zu überlegen, die von der Post geforderten Differenzen erstmal zu bezahlen, z.B. auch um die Differenzsumme, wie im obigen Bericht beschrieben, nicht noch unnötig zu erhöhen. Wenn aber eine Zahlung diesbezüglich erfolgt, dann nur \"Unter Vorbehalt\" ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und sowieso ohne Schuldanerkenntnis(unbedingt vom Anwalt beraten lassen!). Dann heißt es aber auch für den Partner auf Fehlersuche, wie die Differenz entstanden sein könnte, zu gehen und für seinen Fall, Beweise dafür zu finden. Es ist absolut richtig, daß laut Vertrag die Beweislast für die Aufklärung der Differenzen beim Agenturpartner liegt. Eine entsprechende Beweislastumkehr herbeizuführen ist sehr schwierig, obwohl dies auch schon vor Gericht gelungen ist. In diesen Fällen und auch in Fällen, in denen es für die Post offensichtlich schwierig oder unmöglich wird, die, wie bei einem \"Postanwalt\" in der mittlerweile tatsächlich über 60 Seiten großen Klageschrift geforderte Differenzsumme eindeutig zu belegen, zeigt sich dann meistens die Bereitschaft der Post, einen Vergleich einzugehen oder sogar die Klage zurückzuziehen, um ja keinen verlorenen Prozess zu riskieren. Die Ag-Partner gehen dann in der Regel auf so ein Vergleichsangebot gerne ein, zum einen, weil das Ganze dem normalen Menschen doch sehr an den Nerven zerrt und bei einem Vergleich die ganze Sache vom Tisch ist ( \"Etwas Schwund ist überall\" oder \"Da habe ich etwas Lehrgeld zahlen müssen\"), aber auch um einem Restrisiko, nämlich den Prozess doch noch zu verlieren, zu entgehen (\"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand\"). So ist es in der Tat selten, daß ein Prozeß für die Post verloren geht, obwohl auch dies jüngst noch passiert ist. Natürlich geht dann die Post in Berufung, sodaß ein endgültiges Urteil zugunsten des Partners noch nicht vorliegt, und dies sich auch noch über Jahre hinziehen kann. Wohlbemerkt ist hier immer die Rede von zivilrechtlichen Prozessen, denn bei strafrechtlichen Prozessen sind Urteile zugunsten der Partner weitaus häufiger. Die Differenzen aus den Jahren 1997 bis 2002 nehmen aber aufgrund ihrer Höhe (bis zu 800.000,-DM und mehr) schon eine Sonderstellung ein, da sie ja wohl nicht \"mal eben\" bezahlt werden können. In diesen Fällen kann der Verband mittlerweile wertvolle Hilfe zur Aufdeckung der Differenzen geben. Dies gilt natürlich auch bei in jüngerer Zeit aufgetretenen Differenzen. Weiteres hierzu erfahren Mitglieder über die Geschäftsstelle.
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