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| Pressemeldung des pagd vom 19.12.2008 zum Mindeslohn |
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Mindestlohn in der Briefdienstleistungsbranche vom OVG Berlin-Brandenburg für rechtswidrig und damit nichtig erklärt - oder Mindestlohn für wen? Während immer noch nicht geklärt ist, ob und inwieweit auch Agenturbetreiber verpflichtet sind, ihren Angestellten den Mindestlohn zu bezahlen, hat das OVG Berlin-Brandenburg, nunmehr erklärt, dass das Arbeitsministerium, den Mindestlohn so nicht hätte erlassen dürfen. Eine solche Verordnung, die auch diejenigen Arbeitnehmer trifft, die an einen anderen Tarifvertrag gebunden sind (hier denjenigen zwischen der Gewerkschaft GNBZ und dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste), hätte das Arbeitsministerium wegen der Tarifautonomie nicht erlassen dürfen. Die Koppelung der Mindestlohnverordnung für die Briefdienstleistungsbranche an den Tarifvertrag der zwischen verdi und der Postdienste e.V. geschlossen wurde, verstößt gegen die Tarifautonomie, sofern hiervon auch die anderweitig tarifvertraglich gebunden Parteien getroffen werden. Das Gericht hat sich nicht zu der Frage geäußert, ob ein Mindestlohn in der Briefdienstleistungsbranche zulässig ist, dies sei Sache der Arbeitsgerichte. Das Arbeitsministerium hat Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Auch wenn die Mindestlöhne in der Briefdienstleistungsbranche letztendlich doch eingeführt werden, ist die Frage immer noch offen, warum ausgerechnet die DPAG, die sich für den Mindestlohn bei ihren Mitbewerbern einsetzte, ihren Subunternehmern (Agenturnehmern) -trotz einer Aufforderung des Bundestages hierzu- tarifliche Strukturen verweigert. Wie sollen Agenturnehmer die seit Jahren mit drastisch rückläufigen Vergütungen durch die DPAG konfrontiert werden,ihren Angestellten angemessene Löhne bezahlen können und für sich eine angemessene Vergütung erwirtschaften können? Eine Gesetz bzw. Verordnung, welche endlich die Interessen der privaten Poststellenbetreiber angemessen berücksichtigt, ist dringend erforderlich. Die sich häufende Übernahmen der stationären Posteinrichtungen durch die Kommunen, können sicher nicht die Antwort sein. Diese Üernahmen belohnen vielmehr das verheerende Vertragsgebaren der DPAG gegenüber ihren Agenturnehmern geradezu. Es wird zudem verkannt, dass es auch nach Wegfall der Briefexklusivlizenz Sache der DPAG und ihrer postalischen Mitbewerbern ist, für die postalische Vor-Ort Versorung zu sorgen. In ihrem verzweifelten Kampf um den Erhalt der örtlichen Poststellen gehen Gemeinden bereits soweit -wie jüngst im Kreis Tuttlingen (Baden-Württemberg) geschehen-, der DPAG anzubieten für eine Null-Vergütung (kostenfrei) zu arbeiten. Damit wird die Privatisierung in der Postbranche geradezu pervertiert. Indessen geht die Umwandlung der Postfilialen durch die DPAG weiter. Mittlerweile gibt es in Deutschland weniger als 600 posteigenbetriebene Filialen (597) und nur noch 843 Post Centerfilialen (zusammen 1197=11,72%). Bundesweit werden derzeit 12284 PUDLV-Poststellen betrieben. Damit werden über 10844 Poststellen (=88,28%) von Postagenturnehmern (7156) und von Post Service Filialisten (3688) betrieben. Zwar nimmt die Zahlen bei den Nicht-PUDLV Vertriebsformate weiter zu (Postpoint, Verkaufspunkte etc.), die Qualität der postalischen Versorung bleibt dabei jedoch auf der Strecke. Poststellenformate bei denen die Kräfte lediglich noch mit neunzig Minuten "geschult" werden, können das Qualitätsniveau einer Postfiliale oder Postagentur nicht erreichen. |



