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| Neue Agenturverträge werden vorgelegt |
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Wie bereits informiert beginnt die Deutsche Post AG jetzt mit der Vorlage von neuen Agenturverträgen. Der Vertriebskooperationsvertrag beinhaltet im wesentlichen eine Umstellung der Basisvergütung im Brief- und Frachtbereich. Zukünftig soll wieder eine variable Vergütung im Brief- und Frachtbereich eingeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund von Umsatzrückgängen in den entsprechenden Bereichen bspw. durch Direktmarketing der Deutschen Post AG, Einführung von über 1.000 neuen Vertriebspunkten zukünftig mit Umsatzrückgängen zu rechnen ist. Den Agenturnehmern wird in aller Regel kein Umsatzvergleich seiner Agentur vorgelegt, sodass es für den Agenturnehmer sehr schwierig ist zu ermitteln, wie sich die neue Vergütung darstellt. Es bleibt dem Agenturnehmer daher wohl nichts anderes üblich, als mittels der Vergleich seiner Transaktionslisten auszurechnen in wie weit die neue Vergütungsstruktur zu Vergütungsreduktion führen wird. Entscheidend dürfte auch sein, wie hoch die Basisvergütung von der Deutschen Post AG festgesetzt wird, auch zu diesem Vergütungsbestandteil dürfte es nach unserer Erfahrung kein Verhandlungsspielraum geben. Der wichtige Finanzdienstleistungsbereich bleibt mit Ausnahme der Giro- und Sparbuchneueröffnung pauschal vergütet. Die Haftungssituation stellt sich auch in dem neuen Vertrag so dar, dass der Agenturnehmer nahezu das vollständige Risiko des Postgeschäftes, insbesondere auch des Postbankgeschäftes zu tragen hat. Der Vertrag beinhaltet auch die Festschreibung von sogenannten Vertriebszielen, insbesondere was Service und Kundenfreundlichkeit anbelangt. Bekanntermaßen schneiden dabei die Postagenturen ohnehin besser ab als die eigenbetriebenen Filialen. Ein weiterer Zusatz in dem Vertrag ist die Verpflichtung des Agenturbetreibers zu einer Vertragsstrafe. Insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe und in welchen Fällen die Vertragsstrafe zu entrichten ist neben sonstiger möglichen Schadensersatzforderung welche die Deutsche Post AG laut Vertriebskooperationsvertrag stellen kann, führt zu einer weiteren Erhöhung des wirtschaftlichen Risikos des Agenturbetreibers. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unsere Veranstaltungen aufmerksam machen. Dabei wird es selbstverständlich auch um den neuen Vertriebskooperationsvertrag gehen. ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG |



