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Samstag, 04. September 2010
 
 


FAQ Agenturkunden










12) Warum hat unsere Postagentur nun wesentlich kürzere Öffnungszeiten?



Welche Produkte werden in der nächstgelegenen Postagentur angeboten?
Und wo finde ich die nächste Poststelle mit ihren Öffnungszeiten?
Unter der T. 01802-3333 finden Sie alle Informationen rund um das postalische Angebot, auch Öffnungszeiten der jeweiligen Poststelle können dort erfragt werden. Die nächstgelegene Poststelle finden Sie im Internet unter: http://www.yellowmap.de/Partner/DeutschePost/suche.asp

die generellen Postleistungen können sie im Internet unter : 
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=987
einsehen.


Ich habe Probleme mit dem Erbringer postalische Leistung, gibt es eine Stelle wo ich mich
als Verbraucher hinwenden kann? 
Die Deutsche Post AG sollte über das Problem informiert und um Lösung gebeten werden. Erfolgt keine befriedigende Lösung ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der flächenmäßigen, postalischen Versorgung, ist die Bundesnetzagentur (BNA). Nach § 5 PUDLV hat jeder Bürger einen Anspruch dass sein diesbezügliches Anliegen bearbeitet und ihm auch beantwortet wird. Unter http://www.bundesnetzagentur.de können weitere Informationen eingesehen werden.

Auch der Deutsche Verband der Post und Telkommunikation e.V. kann für deren Mitglieder Hilfe geben: http://www.dvpt.de/


Unsere Poststelle schließt, können wir etwas dagegen tun ?
In vielen Orten haben sich Bürgerinitiativen gebildet, denen es gelang die Schließung der Postagentur zu verhindern. Sammeln Sie Unterschriften zum Erhalt der Poststelle, wenden Sie sich an Ihre Kommunal-Landes- und Bundespolitikern. Machen Sie eine Bürgereingabe bei der Bundesnetzagentur (BNA) und fragen Sie ob die Schließung an ihrem Ort überhaupt rechtens ist oder ob ihr Ort evtl. vom Umfang der Selbstverpflichtungserklärung erfasst wird. Darin hat sich der Postvorstand verpflichtet in allen zusammenhängend bebauten Orten über 2000 Einwohner eine Poststelle aufrecht zu erhalten. Versuchen Sie konkrete Zahlen zum Kundenaufkommen der Poststelle von der DP AG zu erfahren. Häufig weichen die Angaben zur Wirtschaftlichkeit der Poststelle zwischen Postagenturbetreiber und Deutsche Post AG ab.



Können wir verhindern, dass die Postfiliale in eine Postagentur umgewandelt wird ?
Nach bisher bekannter Rechtsprechung ist dies wohl nicht möglich.



Kann die Deutsche Post AG das postalische Leistungsangebot unserer Postagentur einschränken? 
Für alle PUDLV (Postuniversaldienstleistungs-Verordnung) Standorte gilt zumindest bis zum Ablauf der Briefexklusivlizenz Ende 2007 der sogenannte Universaldienstleistungskatalog. Demzufolge müssen alle Poststellen nicht nur Wertzeichen und Frachtpakete verkaufen bzw. entgegen nehmen, sondern auch Express, Einschreiben etc. anbieten. Die Postbankleistungen gehören übrigens nicht in den Universaldienstleistungskatalog und müssen daher nicht von jeder (PUDLV) Poststelle angeboten werden.


Ich möchte Auskunft über eine benachrichtige Sendung haben, kann ich bei meiner Postagentur telefonsich Auskunft erlangen?
Das Postgeheimnis verbietet grundsätzlich telefonische Auskünfte über derartige Angelegenheiten.


Die Öffnungszeiten bei meiner Poststelle empfinde ich als viel zu gering, ich bin berufstätig und stehe immer vor verschlossenen Türen.
Wie viel an Post steht mir eigentlich zu?
Halten Sie die Öffnungszeiten für nicht angemessen sollten Sie über die Öffnungszeiten die Bundesnetzagentur (BNA) informieren, wenn Sie bei der Deutschen Post AG keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Nach § 2 PUDLV ist eine nachfragegerechte Betriebszeit von jeder (PUDLV) Poststelle aufrecht zu halten, mindestens 12000 Poststellen muß es in Deutschland geben, davon müssen 5000 Poststellen mit unternehmenseigenem Personal geführt werden. In mit über 2000 Einwohnern muß es eine Poststelle geben.


Gibt es einen Verband an den ich mich als Postbenutzer wegen postalischen Problemen hinwenden kann? 
Dies ist der Deutsche Verband für Post und Telekommunikation e.V. im Internet unter:
http://www.dvpt.de/


Was findet nach Wegfall der Briefexklusivlizenz und vollständiger Liberalisierung des Postmarktes statt, kann ich mehr an postalischer Leistung erwarten?
Der pagd kämpft gemeinsam mit anderen Verbänden wie dem DVPT um den Erhalt der Poststellen Versorgungsquantität und Versorgungsqualität, nachdem diese über die letzten Jahre sich kontinuierlich zurück entwickelt hat. Bereits im Vorfeld auf den Wegfall des Briefmonopols versucht die DP AG an allen Nicht PUDLV relevanten Standorten (ca. 300) sogenannte Post Light Stellen einzuführen, bei denen nicht mehr alle Universaldienstleistungen angeboten werden. Lesen Sie hierzu das Statement des pagd und von Herrn Elmar Müller, DVPT. Die DP AG wird ihre marktbeherrschende Position wie die Erfahrung aus anderen europäischen Ländern gezeigt haben voraussichtlich noch Jahre wenn nicht gar Jahrzehnte beibehalten. An dem faktischen Monopol wird sich somit über viele Jahre nichts ändern.


Gibt es Möglichkeiten die Poststellenqualität zu verbessern und warum findet sich an meinem Ort kaum eine Betreiber für eine Postagentur?
Wir unterstützen auch das Programm des Deutschen Städte und Gemeindetages Postagentur –2010 ; demzufolge ein Teil der hohen Postgewinne verwendet werden sollen, um die postalische Infrastruktur in Deutschland zu verbessern. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, beispielsweise Großbritannien, verfügt Deutschland über eine wesentlich geringer Poststellendichte. Die Vergütung der dortigen Agenturbetreiber ist um ca. fünfzig Prozent höher (bei nahezu gleichem Tätigkeitsbereich), der Vertrag wird dort zwischen der nationalen Postgesellschaft und dem Agenturverband ausgehandelt - was in Deutschland nicht statt findet weil sich die Deutsche Post AG bzw. Deutsche Post Retail GmbH bislang weigert und dies trotz einer diesbezüglichen Aufforderung durch den Bundestag (Juli 2003).



Die DP AG spricht immer von PARTNERFILIALE, was sind das und wie schaut das Poststellennetz generell aus?
Der Begriff „Partnerfiliale“ wurde von der Deutschen Post bewusst falsch gewählt.

Es gibt derzeit über 7000 Postagenturen die von der DP AG die fälschlicherweise als Partnerfilialen bezeichnet werden. Diese bieten zu über 90 Prozent das gleiche Angebot wie die Postfilialen auch. Über 60 Prozent der postalischen Versorgung wird in Agenturen erledigt und liegt damit in privater Hand z.B. in Schreibwarenläden, Lebensmittelläden etc.. Diese Konzept hat sich angesichts des besseren Service und längeren Öffnungszeiten der Agenturen durchaus bewährt.

Nicht nur der Filialbegriff wird von der Deutschen Post AG fälschlicherweise gebraucht auch der Begriff der „Partnerfiliale“ verbiete sich angesichts des Umstandes, dass die Deutsche Post AG die einseitig erstellten Agenturverträge einfach zur Unterschrift vorlegt.

Der Staat hat nach Art. 87 f Grundgesetz dafür zu garantieren dass die flächenmäßige postalische Versorgung aufrecht erhalten bleibt. Zugleich ist er auch Mehrheitsaktionär an der Deutschen Post AG bzw. Deutschen Post World Net, womit er sich im massiven Interessenskollision befindet.

Darüber hinaus gibt es derzeit über 4000 posteigene Filialen die zumeist in größeren Standorten von der Deutschen Post AG bzw. seit neuestem von der Deutschen Post Retail GmbH in der Vertriebslinie 1 betrieben werden.

Daneben gibt es sogenannte Post Service Shops, diese werden zumeist von Quelle Shop Betreibern betrieben. Diese „Miniposts bieten keine Postbankleistungen mehr an, dort müssen jedoch auch alle notwendigen Universaldienstleistungen erbracht werden.

Ab Herbst 2005 versucht die Deutsche Post an Nicht PUDLV relevanten Standorten sogenannte Post Light Stellen einzuführen, ein weiterer Versuch die Poststellenqualität zurück zu schrauben. Bei einer Post Light Stelle soll der Universaldienstleistungskatalog nicht mehr erfüllt werden, so dass beispielsweise keine Einschreiben und Expresssendungen getätigt werden können.


Warum hat unsere Postagentur nun wesentlich kürzere Öffnungszeiten?
Die Umstellung des Vergütungsmodells von einer weitgehend variablen und damit leistungsbezogenen Vergütungsweise auf eine nunmehr pauschalierte Vergütungsweise (bei gleichzeitiger Kürzung der Vergütung um bis zu fünfzig Prozent), hat viele Agenturbetreiber dazu veranlasst, Personalkosten zu sparen, indem die Öffnungszeiten, gerade in den Sommermonaten, reduziert werden. Die Postagenturbetreiber müssen also mit ihren Öffnungszeiten dem einseitigen Vertragsgebaren der Deutschen Post AG notgedrungen folgen. Der Abbau von Postservice zu Lasten der Postkunden und des Agenturbetreibers, wurde seitens des pagd immer wieder moniert. Daher fordert der pagd eine Mindestöffnungszeit zusammen mit einer leistungsorientierten Vertragsvergütung der Agenturbetreiber, wie sie auch in anderen europäischen Ländern (Großbritannien, Irland) üblich ist.
Bitte wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), diese überwacht die nachfragegerechte Betriebsbereitschaft nach § 2 PUDLV.

 
 
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